Kartei

Gesammeltes zum Thema: abmahnwahn

Ashe auf sein Haupt


25. Januar 2012 um 12:41

Und wo wir gerade dabei sind, uns zu erregen. Leser dieses Blögchens (Hallo? Gibt es euch eigentlich wirklich?) werden wissen, dass ich hier ab und an auch kuriose Blüten rund um den Buchmarkt, Autoren, Urheberrechte etc. erwähne. (Man erinnere sich an Schwalbe. Oder die Geschichte mit dem Apfelkuchen.)

Heute soll es einmal darum gehen, wie man sich als Autor und Lektor besser nicht verhalten sollte. Immerhin ist – wie mein Sportlehrer immer zu uns sagte – jeder zu etwas nütze, auch wenn er nur als schlechtes Beispiel dient. Um das Personal der folgenden Groteske kurz vorzustellen, in der Rolle des Autors: John Asht, in der Rolle der Verlegerin Antje Roder, in der Rolle der Rezensentin: Myriel. (Mal nebenbei: Trackbacks gehen mit Tumblr eh nicht, daher spare ich mir die Links zum Roder-Verlag oder Biographien des Autors. Wert sind beide des Klickes eh nicht.)

Die Handlung in Kürze: Asht schreibt Bücher. Wie er es nennt “fantastische Romane”. Roder verlegt diese, mehr oder (eher) weniger erfolgreich. Myriel liest gerne. Sehr gerne. Und sie nutzt die Möglichkeiten des freien Internets, ihre Meinung zu den gelesenen Büchern auch zu verbeiten. Nennt man “rezensieren” und ist weder neu noch ungewöhnlich. Was die Sache interessant macht, ist die Rezension als solche. Sie gehört nämlich der unterhaltsamen Gattung des Verrisses an und tut genau das mit Ashs Roman: ihn verreißen. Was Reich-Ranicki zur Kür erhob, rief hier jedoch eine wirklich bizarre Reaktion hervor. Asht meldete sich nämlich prompt als erster Kommentator und spielte die arg beleidigte Leberwurst. Entweder kann der Herr nicht mit Kritik umgehen (dann sollte er den Beruf wechseln und Mönch werden) oder es ist tatsächlich das erste Mal, dass ihm jemand die Wahrheit über seine Texte sagt. Jedenfalls hat er sich wohl in jener Nacht so in seine Rage hineingesteigert, dass er sich sogar entblödete, der Rezensentin mit einem Verfahren zu drohen. Weshalb? Das wiederum wird so klar nicht.

Na ja, von einer 23-jährigen Fantasy-Leserin, die mit gehobener Literatur überhaupt nichts anfangen kann, erwarte ich auch nicht mehr als eine solch’ unqualifizierte Pseudo-Rezi.
Mädel, schreib’s dir hinter die Ohren: Phantastische Literatur ist nicht „Fantasy“.
Also, tu uns allen einen Gefallen und bleib bei deinen Zwergen und Elfen – für mehr reichts nicht! (Zitat J. Asht)

… außerdem werde ich „Myriel“ und „Bücherzeit“ von meinem Rechtsanwalt gerichtlich ahnden lassen – denn mir sieht diese Einrichtung sehr suspekt aus – etwa so, wie von gewissen Leuten bezahlt, um einem Autor zu vernichten. Das wird teuer, Lady! (Zitat J. Asht)

Noch bevor jemand einschreiten kann, prescht auch Frau Roder hervor und springt ihrem verwundeten Autor vorbildlich zur Seite. Ein Zitat spare ich mir hier, unter dem Strich will Frau Roder darauf hinaus, dass eine negative Rezension grundsätzlich gerechtfertigt sei, nicht jedoch gegen von ihr verlegte Bücher und droht Myriel offen mit rechtlichen Schritten.

Es folgt das obligatorische Scheißegewitter.

Zur rechtlichen Lage hat sich der Herr Zopf geäußert. Da ich noch weniger Jurist bin als er (und er ist schon keiner), überlasse ich es ihm, auf die ganzen StGB-Paragraphen hinzuweisen, die sich Herr Asht und Frau Roder besser mal genauer ansehen sollten, bevor sie auch nur eine weitere Äußerung tätigen.

Was mich persönlich besonders amüsiert, ist die arrogante Art, mit der sich Roder und Asht an die Spitze eines angeblichen Literaturbetriebes stellen und auf Myriel hinabblicken. Das verwundert zweifach, müsste sich doch ein Titan solchen Ausmaßes an einer kleinen Internetrezension so stören, wie die Eiche am bekannten Schaben des Schweins. Zugleich bleiben Roder und Asht eine Erklärung schuldig, was sie denn an die Spitze gesetzt hat. Sicherlich nicht die Verkaufszahlen ihrer Bücher. Beide sind mir völlig unbekannt, das Verlagsprogramm von Roder zählt nicht ganz zehn Titel (plus ein paar Sammelausgaben der gleichen Titel), Asht rangierte mit dem besprochenen Titel noch vor kurzen auf einem Amazon-Rang um die 250000. Es gibt Paperblanks, die sich besser verkaufen.

Dennoch vermeiden es beide nicht, Myriel als passionierte Fantasy-Leserin zu trivialisieren und als unwürdig ihrer literarischen Qualitäten abzustempeln. In einem verwirrt erscheinenden und mit kruden Verschwörungstheorien durchfaserten Blogbeitrag wettert Asht zudem darüber, dass Myriel nicht einmal eine literaturkritische Ausbildung habe und insofern gar kein Recht besitze, überhaupt eine Rezension zu schreiben, sondern dies lediglich aus niederen Beweggründen und für eine nebulöse Buchmarktmafia täte. Fast schon humoristische Qualität hat Frau Roders Drohung, den Börsenverein des deutschen Buchhandels über Myriels Rezension zu informieren – unter anderem auch, weil diese den Roman als “Fantasy” falsch kategorisiert habe, immerhin handle es sich um “fantastische Literatur”. “Fantasy hingegen ist das Genre der modernen Märchengeschichten, wo Fabelwesen um den Menschen agieren.” (Zitat A. Roder) Liebe Frau Roder, was sind denn dann bitte die Dämonen, die in Ashts Roman ihr Unwesen mit den Menschen treiben? Achso.

Zum einen: Auch fantastische Abenteuerromane, wenn wir bei dieser Definition bleiben möchten, sind Trivialliteratur. Mit “gehobener Literatur”, so schwammig dieser Begriff allein schon ist, hat weder Fantasy noch Fantastik etwas zu tun, die Grenze zwischen beiden ist so willkürlich wie blödsinnig, immerhin handelt es sich um die gleiche Bezeichnung in lediglich zwei Sprachen. Zudem ist im postmodernen Literaturdiskurs die Unterscheidung zwischen “gehobener” und “trivialer” Literatur zunehmend aufgehoben worden und daher heute kaum noch ein Kriterium für literarische Qualität. Wann etwas zu “gehobener” und wann zu “trivialer” Literatur gehört, entscheidet sich im Diskurs und nicht durch die selbstgefällige Attitüde des Autors. Vor allem dann nicht, wenn dieser selbst die Versuche anderer Autoren als unwert abkanzelt, ohne auch nur eine einzige Silbe gelesen zu haben:

So geschehen voriges Jahr auf einer Buchmesse: Da kommt die gescheiterte Studienhopperin an den Bücherstand des Verlages und will ihr Manuskript verkaufen: Bagatellliteratur, wie sie einem Verleger 500 mal am Tag angeboten wird und er diese ebenso viele Male ablehnt, weil er seine Leser vor Gehirnkrämpfen bewahren will - und auch weil er wirtschaftlich handeln muss, denn schließlich wächst auch bei ihm das Geld nicht auf den Bäumen. (Zitat J. Asht)

Immerhin ist der Haupt-Aufhänger sowohl von Roder als auch Asht, dass Myriel den Roman ja nicht einmal bis zum Ende gelesen habe. Dies nutzt Asht auch, um Myriel ihre Unprofessionalität vorzurechnen, immerhin habe sie allein im letzten Jahr so viele Rezensionen verfasst, dass sie die Bücher unmöglich alle gelesen haben könne. Dies aber sei ja schließlich die Grundvoraussetzung für eine legitime Rezension, wie sie die “professionellen Kritiker” schrieben.

Lieber Herr Asht, ich verrate ihnen jetzt mal ein Geheimnis: Der mysteriöse “professionelle Kritiker”, den sie in ihrer nostalgischen Scheinwelt beschwören existiert nicht. Wer ist denn für sie ein professioneller Kritiker? Populärstes Beispiel wäre doch Herr Reich-Ranicki, nicht wahr? Der jedoch hat nicht einmal einen Studienabschluss. Ich weiß, dass Sie es als armer Autor nicht leicht haben, finanziell über die Runden zu kommen, aber ein Kritiker, der wirklich jedes Buch vollständig gelesen haben muss, um eine Rezension darüber zu schreiben und verkaufen zu können, würde sehr wahrscheinlich verhungern.

Nun ist mein Kreislauf angekurbelt und der Tag kann weitergehen. Bevor ich mich hier noch weiter auslasse, empfehle ich allen Interessierten, sich die Beiträge selbst zu Gemüte zu führen. Eine kleine Linkliste zum Thema hat Grete gebloggt. Und um das Thema rund zu machen, rate ich hiermit allen meinen Lesern von der Lektüre des ashtschen Romans ab. Nein, ich habe ihn nicht gelesen. Ich bewundere Myriel, dass sie immerhin 90 Seiten geschafft hat, mir haben die paar Zeilen der Amazon-Leseprobe gereicht. In Internetforen zu diversen Rollenspielen finden sich Geschichten, die nicht nur schlüssiger und logischer, sondern auch stilistisch hochwertiger sind.

Und falls Sie, Herr Asht und Frau Roder, das lesen: Verklagt mich doch.

Comments
Weitersagen!

15. Oktober 2010 um 23:19

Von Petiotionen, Piratenweibern und Abmahnungen →

Hat DAS eigentlich jemand verfolgt?

Es geht offenbar um einen Text (nein, ich werde einen Teufel tun, diesen groben Unfug jetzt auch noch zu verlinken. Hätten Sie gerne, was?), der sich polemisch gegen die Regierung wendet und anschließend von den “Piraten” Thüringen für eine Petition genutzt wurde. Anschließend hatte das Piratenweib die Güte Frechheit, diverse Blogs abzumahnen, die ihren Text verbreitet hatten. Wegen einer angeblich fehlerhaften oder fehlenden CC-Lizenz. Muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.

Bisher weiß ich vom Piratenweib also, dass sie sich stark macht für Unterstrich_innen, pampige Petitionen verfasst und Leute abmahnt, die ihre politische Ansichten verbreiten.

Tolles Aushängeschild für die Piraten… ;-) [Thomas]

Ich halte es da mit meinem Kommentar vom Anfang und addiere noch einen klassischen Facepalm.

Übrigens kann, wer ausreichend Muße besitzt, ihre Reaktion auf die entrüsteten Reaktionen nachlesen. Klassisch, wie sie sich zum Opfer stilisiert.

Comments
Weitersagen!

22. Juni 2010 um 18:10

Der rechtsfreie Oberstufenraum « BILDblog →

Zuerst einmal: Nein, mir geht es nicht um Lena Meyer-Wieauchimmer. Und auch nicht um Stefan Raab, den Eurovision Jaulcontest oder sonstige Boulevard-Geschichten. Man möge mir auch kein Interesse an Lenaklein in kurzen Hosen unterstellen.

Interessant ist, dass die Vier-Buchstaben-Presse mal wieder einen Schnitzer begangen hat, der mich Lachen macht. Man erinnere sich nur an jene verganene Geschichte, in welcher der Springer-Konzern versuchte, Bildblog.de abzumahnen. Klares Pochen auf irgendwelche Rechte, so abstrakt die Klage auch sein mag.

Jetzt wiederum liegt es an BILD und Co., sich doch einmal auf Urheberrecht und ähnliches zu besinnen. Hat man doch die diversen Fotos von Lenchens Abifeier dummdreist einfach von der Schulhomepage gemopst und ins Netz gestellt. Natürlich ohne Nachfrage, die hätte Leni ja abgelehnt, immerhin will sie mit Springer und der Luxenbourgschen Radiotelevisionsanstalt nichts zu tun haben.

Meine Meinung: Bitte rechtliche Schritte nicht nur in Erwägung ziehen, sondern durchziehen und den ganzen Regenbogenabschaum verklagen, wie sie es auch so gerne praktizieren. Immer drauf.

Comments
Weitersagen!

7. Mai 2010 um 13:41

Schwalbe entschuldigt sich offiziell →

Wie in meinem gestrigen Beitrag besprochen, greift der Abmahnwahn immer weiter um sich. Der Reifenhändler “Schwalbe” hatte es zuletzt versucht und damit eine gewaltige Welle der Empörung hervorgerufen. Jetzt liegt, nach einigen Entschuldigungsmails an einzelne Händler, eine offizielle Entschuldigung auf der firmeneigenen Website vor. Allerdings mit fadem Beigeschmack.

Comments
Weitersagen!

Neues vom Abmahnwahn. Heute: Schwalbe


6. Mai 2010 um 19:58

Es ist ein wunderschöner Tag, die Sonne steht hoch am Himmel und die Uhren schlagen dreizehn. Nachdem zuletzt eine (mal wieder) recht hirnfreie Aktion des Springer Verlags für Aufsehen sorgte, hat sich jetzt die Ralf Bohle GmbH, besser bekannt unter dem Markennamen “Schwalbe” dazu entschlossen, es auch mal zu probieren, jemanden abzumahnen. Da ließe sich doch sicherlich der eine oder andere Heller verdienen.

Fehlt nur noch ein fadenscheiniger Grund, der sich auch prompt gefunden hat: Urheberrecht. Bei Fahrradreifen? Nicht direkt, sondern bei Bildern von Fahrradreifen. Doch vorsicht, jetzt wird es richtig schitzophren: Die Ralf Bohle GmbH nutzt auf ihrer Website Bilder ihrer Produkte, um diese vorzustellen und zu bewerben. Eben jene sicherlich professionell fotografierten und auf effektives Marketing zugeschnittenen Bilder, wurden von einzelnen Fahrradläden auf deren Websites genutzt, um die Originalprodukte von Schwalbe zu verkaufen. Und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Schwalbe mahnt nun ab, weil jene Bilder auf den Händlerseiten ohne Erlaubnis verwendet wurden.

Rein rechtlich völlig gesetzeskonform. Rein menschlich völlig unverständlich. Rein marketingtechnisch völliger Selbstmord.

Was soll das? Warum stört es Schwalbe, wenn bei den Händlern die professionellen Bilder verwendet werden, damit sich die eigenen Produkte besser verkaufen? Will man aus dem Reifengeschäft aussteigen und dabei noch etwas über die Abmahnungen verdienen? Denn einen positiven Effekt auf die Verkaufszahlen hat die Vorgehensweise mit Sicherheit nicht. Das zeigen schon die entsetzten Reaktionen von Kunden und Radsportbegeisterten im Netz. Und die Liste wird immer länger.

Angesichts dieser mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehbaren Vorgehensweise und der Tatsache, dass auch die Qualität der Produkte bei Schwalbe stark nachgelassen hat, steht für mich als Radfahrer jetzt mit Sicherheit fest, dass meine nächsten Reifen von der Konkurrenz sein werden. Bei allem Respekt meine Damen und Herren bei Schwalbe, aber das war ein Eigentor elefantösen Ausmaßes.

Comments
Weitersagen!